jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 53.4 vom 19.04.2021
BVerwG v. 04.12.2020 – 3 C 5/20 – juris Rn. 27: Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist ein Dauerverwaltungsakt. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Untersagung ist auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen. Unterliegt die im Fahreignungsregister gespeicherte Eintragung zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad wegen Ablaufs der gesetzlichen Frist einem Verwertungsverbot, darf die Annahme fehlender Eignung zum Führen …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 47.1 vom 19.04.2021
OVG Lüneburg v. 03.03.2021 – 13 MN 78/21 – juris Rn. 39: Der gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV nur durch eine Schulung zu führende Nachweis, Erste Hilfe leisten zu können, ist gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 StVG eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse). Den potentiellen Teilnehmern von (nicht unmittelbar berufsbezogenen) Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV wird es durch die in § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 45.1 vom 19.04.2021
VGH München v. 22.03.2021 – 11 ZB 20.3146 – juris Rn. 14, 16: Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine über einen längeren Zeitraum fehlende Fahrpraxis – zumal vor dem Hintergrund technischer Neuerungen bei Omnibussen und Lastkraftwagen und der an das Führen solcher Kraftfahrzeuge gegenüber dem Führen von Personenkraftwagen zu stellenden gesteigerten Anforderungen – im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV Zweifel an der fortbestehenden Befähigung zum sicheren Führen von Fahrzeugen der …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 76.5 vom 19.04.2021
VGH München v. 10.03.2021 – 11 CS 20.2474 – juris Rn. 23: Als solche Zusatztatsachen kommen auch nicht unmittelbar mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang stehende Alkoholauffälligkeiten in Betracht, insbesondere unkontrolliert aggressives Verhalten gegenüber Dritten (VGH München v. 17.11.2015 – 11 BV 14.2738 – juris Rn. 24 – DAR 2016, 41) oder sonstige irrationale, auf einen alkoholbedingten Kontrollverlust hindeutende Handlungen (OVG Münster v. 29.07.2015 – 16 B 584/15 – juris …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 64.2 vom 19.04.2021
VGH München v. 05.02.2021 – 11 ZB 20.2611 – juris Rn. 27: Eine Fahrt mit dem Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰ erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 lit. c ungeachtet der Länge oder Art der gefahrenen Strecke, der Art des Fahrzeugs, der Uhrzeit, des Ausmaßes der Überschreitung der 1,6 ‰-Grenze oder einer konkreten Gefährdung. Besondere Umstände des Einzelfalles sind nicht zu berücksichtigen.