jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 46 FeV, Randnummer 16.1 vom 19.04.2021
VG Saarlouis v. 09.07.2020 – 5 L 454/20 – juris Rn. 55: Die zwingende Regelung des § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV lässt keinen Raum für Ermessens- bzw. Billigkeitserwägungen, die damit begründet werden, in Zeiten des „Covid-19-Notstandes“ dringend auf das Kfz angewiesen zu sein. Insofern gilt nichts anderes als für Antragsteller, die möglicherweise beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und deren berufliche Existenz ohne diesen gefährdet ist (vgl. im Übrigen die …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 78.5 vom 19.04.2021
VGH München v. 15.03.2021 – 11 CS 20.2867 – juris Rn. 17: Behörden und Verwaltungsgerichte dürfen die in einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung getroffenen Feststellungen regelmäßig im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zu Grunde legen, ohne diese selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 53.4 vom 19.04.2021
BVerwG v. 04.12.2020 – 3 C 5/20 – juris Rn. 27: Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist ein Dauerverwaltungsakt. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Untersagung ist auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen. Unterliegt die im Fahreignungsregister gespeicherte Eintragung zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad wegen Ablaufs der gesetzlichen Frist einem Verwertungsverbot, darf die Annahme fehlender Eignung zum Führen …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 76.5 vom 19.04.2021
VGH München v. 10.03.2021 – 11 CS 20.2474 – juris Rn. 23: Als solche Zusatztatsachen kommen auch nicht unmittelbar mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang stehende Alkoholauffälligkeiten in Betracht, insbesondere unkontrolliert aggressives Verhalten gegenüber Dritten (VGH München v. 17.11.2015 – 11 BV 14.2738 – juris Rn. 24 – DAR 2016, 41) oder sonstige irrationale, auf einen alkoholbedingten Kontrollverlust hindeutende Handlungen (OVG Münster v. 29.07.2015 – 16 B 584/15 – juris …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 64.2 vom 19.04.2021
VGH München v. 05.02.2021 – 11 ZB 20.2611 – juris Rn. 27: Eine Fahrt mit dem Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰ erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 lit. c ungeachtet der Länge oder Art der gefahrenen Strecke, der Art des Fahrzeugs, der Uhrzeit, des Ausmaßes der Überschreitung der 1,6 ‰-Grenze oder einer konkreten Gefährdung. Besondere Umstände des Einzelfalles sind nicht zu berücksichtigen.