jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 55 StVZO, Randnummer 9.1 vom 09.07.2021

Geräuscharme Fahrzeuge werden mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgestattet. Dazu wurde mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Absatz 3b eingefügt. Die Begründung dazu: Der Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 regelt die Ausstattung von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N mit einem Akustischen Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS). Der Anhang VIII der vorgenannten Verordnung verfügte jedoch in seiner Grundfassung …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32a StVZO, Randnummer 4.1 vom 09.07.2021

Klargestellt ist mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, dass hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger zur Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden dürfen. Lediglich Anhänger, die für den Betrieb des Fahrzeugs benötigt werden, sind erlaubt. Reagiert wurde damit auf den Beitrag von Rebler, SVR 2020, 201 und VD 2019, 164. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: BR-Drs. 397/20.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 51 StVZO, Randnummer 14.1 vom 09.07.2021

Gestrichen wurden mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften „mehrspurige“ Fahrzeuge. Grund dafür ist, dass diese Markierung nun auch für einspurige Fahrzeuge möglich ist. Auch bei Krafträdern können somit Seitenmarkierungsleuchten verwendet werden, die die seitliche Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer verbessern. Dies kann zur Reduzierung von Motorradunfällen bzw. der Folgenschwere solcher Unfälle beitragen (zu den Materialien und Begründungen …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 53b StVZO, Randnummer 11.1 vom 09.07.2021

Die Leuchtstärke wurde in Absatz 5 von 200 cd auf 500 cd erhöht. Ferner wurde der Begriff „Winkelbereiche“ mit „nach oben, hinten und zur Seite“ konkreter gefasst. Die Begründung dazu: Zusätzlich zu der nach § 53b Abs. 5 StVZO vorgeschriebenen lichttechnischen Ausstattung von Hubladebühnen (Warnleuchten und Markierungsfähnchen) mit speziellen Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeigern) wird für die Hubladebühne zur besseren Erkennbarkeit und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zusätzlich …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 41a StVZO, Randnummer 8.1 vom 09.07.2021

Mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden die Absätze 1-3 erweitert. Den bisherigen Antrieben wurden zwei weitere hinzugefügt. Dies sind die alternativen Kraftstoffe Flüssigerdgas (LNG) und Wasserstoff. Diese Antriebe sind hinsichtlich der Verkehrssicherheit mit den bisher in § 41a StVZO aufgeführten Antrieben vergleichbar und bereits auf Ebene der EU harmonisiert. Zu den Materialien und Begründungen der 55. StVRÄndV v. 25.06.2021 siehe auch: …