jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 34.3 vom 09.11.2020
Der Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens geht in entsprechender Höhe auf den Unfallversicherungsträger über. Berechnungsgrundlage der Rente ist vorliegend der Jahresarbeitsverdienst (JAV) i.S.d. §§ 81 ff. SGB VII. Als JAV gilt regelmäßig der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 34.4 vom 09.11.2020
Der Haushaltsführungsschaden kann nicht anhand von Tabellenwerken in entindividualisierter Weise berechnet werden. Er muss vielmehr stets bei der konkreten Lage der individuell betroffenen Person und deren individuellen Lebensumständen ansetzen. Eine Berechnung allein anhand statistischer Durchschnitte zu den Arbeitszeiten und ohne Reflexion zu den einzelnen Arbeitsbereichen und mit abstrakten Behinderungsgraden ist nicht möglich. Eine Berechnung allein anhand der Tabelle würde den hier …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 41.1 vom 09.11.2020
Der Schaden, den eine Krankenkasse dadurch erleidet, dass ein Mitglied als Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers seiner früheren Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, wodurch sich der Krankenkassenbeitrag verringert, ist als mittelbarer Schaden nicht erstattungsfähig. Ein solcher Beitrags(minderungs)schaden des Krankenkassenmitglieds ist nicht zugunsten der Krankenkasse analog § 224 Abs. 2 SGB V (i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X) zu fingieren (KG Berlin v. 18.05.2020 – …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 115 SGB X, Randnummer 32.1 vom 09.11.2020
Weist ein Sozialleistungsträger den Arbeitgeber darauf hin, dass er an einen (ehemaligen) Arbeitnehmer Leistungen gewährt und deswegen ein Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X in Betracht kommt, begründet dies kein Feststellungsinteresse für eine Drittwiderklage des Arbeitgebers gegen den Sozialleistungsträger bei einem Streit der Parteien über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie davon abhängend über das Bestehen von Zahlungsansprüchen (LArbG Schleswig-Holstein …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 35a StVZO, Randnummer 5.4 vom 09.11.2020
Wenker, Haftung bei tödlichem Verkehrsunfall: Mitverschulden des nicht angeschnallten Beifahrers; jurisPR-VerkR 18/2020 Anm. 1.