Dass diese Grundsätze auch gelten, wenn der Geschädigte zur Überbrückung der Lieferzeit des Neufahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anmietet und die angefallenen Anmietkosten ersetzt verlangt, hat das…
Day: November 23, 2020
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 184.3 vom 23.11.2020
Der Geschädigte, der im Zeitpunkt des Unfalls bereits ein Neufahrzeug bestellt hatte, kann Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich nur für den Zeitraum verlangen, der zur Wiederherstellung notwendig wäre,…