„Halten“ eines Handy im Auto nicht nur mit Händen

Köln (jur). Für das “Halten” eines Handys im Auto braucht man keine Hände. Wenn eine Autofahrerin ihr Smartphone zum Telefonieren zwischen Kopf und Schulter klemmt, statt es in der Hand zu halten, muss sie trotzdem mit einem Bußgeld rechnen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 20. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: III-1 RBs 347/20). Im vorliegenden Fall wurde eine Autofahrerin bei einer Geschwindigkeitskontrolle erwischt. Das Blitzerfoto zeigte sie, …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 55.1 vom 21.01.2021

OVG Koblenz v. 09.12.2020 – 10 A 11032/20 – juris Rn. 36: Unter einer Zuwiderhandlung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 b) ist nicht jeder Verstoß gegen eine einschlägige Verkehrsvorschrift zu verstehen. Zusätzlich zu verlangen ist, dass dieser straf- oder bußgeldrechtlich geahndet worden ist. Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck des Satzes 1 Nr. 2 b). Er soll den Fahrerlaubnisbehörden ermöglichen, ohne weitere Ermittlung des Sachverhalts allein aufgrund ergangener Entscheidungen in …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 13 FeV, Randnummer 77.1 vom 21.01.2021

VGH München v. 19.11.2020 – 11 CS 20.1766 – juris Rn. 18: Ergibt sich – wie hier – aus einem früheren medizinisch-psychologischen Gutachten ein Alkoholmissbrauch, der eine dauerhafte Abstinenz erfordert, begründet ein erneut festgestellter Konsum erheblicher Mengen Alkohols einen hinreichenden Grund, den Nachweis der Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu fordern (VGH München v. 04.04.2019 – 11 CS 19.619 – juris Rn. 19). Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 73.1 vom 21.01.2021

VGH München v. 30.11.2020 – 11 CS 20.1781 – juris Rn. 16: Die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial müssen hinreichend konkret sein und den entsprechenden Eignungsmangel des Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen. Das eignungsausschließende Aggressionspotenzial muss aber nicht bereits als vorhanden festgestellt worden sein. Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 101.2 vom 21.01.2021

OVG Koblenz v. 09.12.2020 – 10 A 11032/20 – juris Rn. 33 Die Angabe einer unzutreffenden Rechtsgrundlage führt grundsätzlich nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Gutachtenanforderung (vgl. VGH Mannheim v. 24.06.2002 – 10 S 985/02 – juris Rn. 14; a.A. VGH München v. 24.08.2010 – 11 CS 10.1139 – juris Rn. 56 f.), denn Absatz 6 Satz 2 soll dem Betroffenen lediglich ermöglichen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder …