jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 7 StVO, Randnummer 13.1 vom 08.01.2021
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.02.2018 – I-1 U 102/17 zutreffend darauf hingewiesen, dass das Verbot von § 7 Abs. 3c Satz 3 StVO, wonach auf Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen je Richtung Lastkraftwagen über 3,5 t den linken Fahrstreifen – außer zum Zweck des Linksabbiegens – nicht benutzen dürfen, auch auf Autobahnen gilt. Es hat ferner in Auswertung der Entstehungsgeschichte festgestellt, dass die Regelung dem besseren Verkehrsfluss und damit der Leichtigkeit des Verkehrs …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 7 StVO, Randnummer 34.3 vom 08.01.2021
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.02.2018 – I-1 U 102/17 die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass bei einem Unfall anlässlich eines Spurwechsels der Beweis des ersten Anscheins gegen den Wechselnden spricht und wegen der sich aus § 7 Abs. 5 StVO ergebenden hohen Sorgfaltsanforderungen grundsätzlich von seiner vollen Haftung auszugehen ist. Es hat darüber hinaus betont, dass dies nach seiner Rechtsprechung grundsätzlich auch bei einer Kollision mit einem Fahrzeug gilt, dessen …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVO 1. Überarbeitung, Randnummer 2.1 vom 04.01.2021
Durch Art. 1 Nr. 6 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2020 (BGBl I 2020, 3047) wurde Absatz 4 geändert und Absatz 5 eingefügt.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVO 1. Überarbeitung, Randnummer 8.1 vom 04.01.2021
Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2020 wurde die Übergangsfrist für Funkgeräte bis zum 01.07.2021 verlängert. Grund für die Fristverlängerung ist, dass praxistaugliche Freisprecheinrichtungen noch nicht auf dem Markt vorhanden sind und sich die Herstellung durch die COVID-19-Pandemie verlängert hat (siehe BR-Drs. 578/20 (Beschluss), S. 8 f.).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 52 StVO 1. Überarbeitung, Randnummer 8.2 vom 04.01.2021
Der durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2020 eingefügte Absatz 5 ist eine Anwendungsvorschrift bezüglich des mit der gleichen Verordnung geschaffenen § 44a StVO und der verfügten Änderungen der §§ 45, 46 StVO. Die genannten Vorschriften sind abweichend von Art. 2 der Verordnung erst ab dem 01.01.2021 anzuwenden, da die Auftragsverwaltung über die Bundesautobahnen …