jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 18 StVO, Randnummer 39.1 vom 06.04.2021

Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung zu Recht darauf hingewiesen, dass auch bei einem Stop-and-go-Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen dessen Vorrang gegenüber einem Einfädelnden uneingeschränkt besteht und gegen Letzteren bei einem Unfall auch in dieser Konstellation der Beweis des ersten Anscheins spricht (OLG Hamm v. 19.05.2020 – I-9 U 23/20).

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 62 StVG, Randnummer 4.1 vom 29.03.2021

Durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG 2019) v. 05.12.2019 (BGBl I 2019, 2008) erfolgten weitere Änderungen der Vorschrift. So wurde in § 62 Abs. 1 Satz 1 StVG die Bezeichnung der registerführenden Behörde verallgemeinert. Zudem erfolgte eine Neufassung von § 62 Abs. 3 StVG, um eine Speicherung der Registerdaten von Reservisten bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres zu gewährleisten (vgl. BR-Drs. 234/19, S. 7).

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 62 StVG, Randnummer 15.1 vom 29.03.2021

Mit Wirkung zum 12.12.2019 wurde die in § 62 Abs. 1 Satz 1 StVG enthaltene Bezeichnung der registerführenden Behörde verallgemeinert („Die durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Dienststelle“). Hierdurch sollte verhindert werden, dass im Falle einer geänderten Binnenorganisation der Bundeswehr wiederkehrende Gesetzesänderungen erforderlich werden. Auswirkungen auf die Registerführung als solche waren mit der Anpassung der Norm nicht intendiert (vgl. BR-Drs. 234/19, S. 6).

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 62 StVG, Randnummer 20.1 vom 29.03.2021

Mit Wirkung zum 12.12.2019 wurde § 62 Abs. 3 StVG neugefasst, um eine längerfristige Speicherung der Registerdaten zu ermöglichen. Hintergrund der Änderung war die nach § 4 ResG bestehende Möglichkeit von Reservisten, bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, Reservedienst zu leisten. Dies konnte bei Anwendung der bisher gültigen Löschungsfristen dazu führen, dass bei Ableistung des Reservediensts durch einen lebensälteren Reservisten die erforderlichen …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 50 StVG, Randnummer 4.3 vom 29.03.2021

Durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG 2019) v. 05.12.2019 (BGBl I 2019, 2008) wurde mit Wirkung zum 01.06.2020 in § 50 Abs. 2 Nr. 1 StVG die Berechtigung der örtlichen Fahrerlaubnisbehörden geschaffen, auch die E-Mail-Adresse des Antragstellers zu erheben und im örtlichen Fahrerlaubnisregister zu speichern (vgl. auch § 57 Nr. 1 FeV). Hierdurch sollte die Vorgabe des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs …