jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 47 StVZO, Randnummer 13.3 vom 29.04.2021
Der EuGH (v. 17.12.2020 – C-693/18) hat dazu entschieden: Bezüglich der Meinung der Generalanwältin hat er dieselbe Ansicht. Darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgehalten, dass eine in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software als „Konstruktionsteil“ im Sinne der Verordnung anzusehen ist. Unter „Emissionskontrollsystem“ fallen sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen. Weiter wird festgehalten, dass eine Einrichtung, …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 5.5 vom 28.04.2021
Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 1): Bußgeldrechtliche Konsequenzen, AnwZert VerkR 5/2021 Anm. 2; Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 2): Strafrecht, Versicherungsrecht und Fahrerlaubnisrecht, AnwZert VerkR 6/2021 Anm. 2.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 34 StVZO, Randnummer 5.2 vom 28.04.2021
Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 1): Bußgeldrechtliche Konsequenzen, AnwZert VerkR 5/2021 Anm. 2; Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 2): Strafrecht, Versicherungsrecht und Fahrerlaubnisrecht, AnwZert VerkR 6/2021 Anm. 2.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 30a StVZO, Randnummer 4.4 vom 28.04.2021
Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 1): Bußgeldrechtliche Konsequenzen, AnwZert VerkR 5/2021 Anm. 2; Rebler, Rechtliche Konsequenzen einer Urlaubsfahrt mit überladenem Wohnmobil (Teil 2): Strafrecht, Versicherungsrecht und Fahrerlaubnisrecht, AnwZert VerkR 6/2021 Anm. 2.
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 30 FeV, Randnummer 15.1 vom 20.04.2021
Das Verwaltungsgericht Trier hatte jüngst (VG Trier v. 23.02.2021 – 1 K 1829/20.TR) über einen Fall zu entscheiden, in dem die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien) in eine deutsche Fahrerlaubnis zunächst aufgrund einer Bestätigung der tschechischen Stellen erfolgte, wonach der Betroffene seinen fahrerlaubnisrechtlichen Wohnsitz in Tschechien genommen habe, was nach der erfolgten Umschreibung jedoch wieder revidiert wurde, woraufhin die tschechischen Stellen auch die dem Kläger …