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Haftung wegen nicht gesetztem Blinker

Wer nicht rechtzeitig blinkt, muss unter Umständen mit erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.Häufig denken Autofahrer nicht ans Blinken, wenn sie etwa abbiegen oder ihre Fahrspur wechseln. Dass es sich hierbei um kein Kavaliersdelikt handelt, wird daran deutlich, dass andere Verkehrsteilnehmer sich oftmals schwer darauf einstellen können. Wenn z.B. jemand ohne zu Blinken die Spur wechselt, hat dies schnell einen Unfall zur Folge.Womit Blinkermuffel besonders rechnen müssenIn d …

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jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 25.5 vom 08.09.2021

An sich hätte man nun die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen durch den V. Senat erwartet. Doch der besinnt sich der Unterschiede des Kaufvertrages und des Werkvertrages und entscheidet (wenig überzeugend) seinen Fall unter Beibehaltung der fiktiven Schadensberechnung, ohne die Rechtsfrage durch den Großen Senat klären zu lassen (BGH v. 12.03.2021 – V ZR 33/19).

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jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.10 vom 30.08.2021

Mit Beschluss vom 10.08.2021 (5 RBs 187/21) hat das OLG Hamm den Streit um die Auswirkung des Verstoßes gegen das Zitiergebot offengelassen und sich der Auffassung des OLG Oldenburg (v. 04.03.2021 – 2 Ss (Owi) 63/21) angeschlossen, wonach im Rahmen der Bußgeldbemessung die tatsächliche Handhabung des Bußgeldkatalogs durch die Bußgeldstellen zu berücksichtigen sei. Im konkreten Fall hielt das OLG die vom Tatrichter vorgenommene Erhöhung der Geldbuße um 60 Prozent wegen Voreintragungen für …

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jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 25.5 vom 08.09.2021

An sich hätte man nun die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen durch den V. Senat erwartet. Doch der besinnt sich der Unterschiede des Kaufvertrages und des Werkvertrages und entscheidet (wenig überzeugend) seinen Fall unter Beibehaltung der fiktiven Schadensberechnung, ohne die Rechtsfrage durch den Großen Senat klären zu lassen (BGH v. 12.03.2021 – V ZR 33/19).

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jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 25.4 vom 06.09.2021

Der V. Senat hatte Zweifel an der hier (Rn. 25.1) für richtig gehaltenen Auffassung des VII. Senats für das Werkvertragsrecht geäußert und gemäß § 132 Abs. 3 GVG beim VII. Senat nachgefragt, ob dieser an seiner Auffassung festhalte (BGH v. 13.03.2020 – V ZR 33/19). Der VII. Senat hält an der hier für richtig gehaltenen Auffassung fest (BGH v. 08.10.2020 – VII ARZ 1/20).

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jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 1 BKatV, Randnummer 5.3 vom 30.08.2021

Nachdem sich Bund und Länder auf der Verkehrsministerkonferenz am 15./16.04.2021 auf eine Reform der BKatV verständigt hatten, hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern und Verbänden am 29.06.2021 den Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der BKatV zur Beteiligung zugeleitet (im Internet abrufbar unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/erste-verordnung-aenderung-bussgeldkatalog-verordnung.html, abgerufen am 30.08.2021). Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, das Verfahren im …

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