jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.8 vom 26.11.2020
In einer Entscheidung vom 11.11.2020 hat sich erstmals das BayObLG zur StVO-Novelle geäußert (BayObLG v. 11.11.2020 – 201 ObOWi 1043/20). Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Verurteilung nach Inkrafttreten der StVO-Novelle wegen eines davor begangenen Verkehrsverstoßes. Der Betroffene, gegen den ein Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt worden waren, wandte ein, die StVO-Novelle sei nichtig, es bestehe daher eine „Ahndungslücke“, die über § 4 Abs. 3 OWiG dazu führe, dass keine Sanktion …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 249 BGB, Randnummer 101.1 vom 24.11.2020
Dass die Abrechnung auf Neuwagenbasis den Ersatzkauf eines Neufahrzeuges voraussetzt, hat der Bundesgerichtshof (BGH v. 29.09.2020 – VI ZR 271/19) kürzlich noch einmal bestätigt. Eine solche Anhebung der „Opfergrenze“ des Schädigers sei allein zum Schutz des besonderen Interesses des Geschädigten am Eigentum und an der Nutzung eines Neufahrzeugs gerechtfertigt, was (nur) durch den Kauf eines Neufahrzeuges nachgewiesen werde. Inwieweit dem Geschädigten daneben die Möglichkeit verbleibt, den …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 28 FeV, Randnummer 45.5 vom 23.11.2020
Der Bayerische VGH hat mit Beschluss vom 02.09.2020 (11 CS 20.1438) abermals zur Frage der Zulässigkeit ergänzender Amtsermittlungen im Inland entschieden. Er ließ es zu Recht unbeanstandet, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Mitteilung polnischer Stellen, wonach der Betroffene zwar über keinen gewöhnlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage in Polen verfügt habe, am behaupteten Wohnort jedoch über enge Familienangehörige sowie Wohneigentum verfüge und dort auch administrative Kontakte …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.5 vom 23.11.2020
Die hier vertretene Auffassung, dass die StVO-Novelle nur teilnichtig ist, wird durch einen aktuellen Beitrag von Wienbracke zur verfassungsrechtlichen Problematik der Nichtigkeit von Rechtsverordnungen bestätigt (Wienbracke, NJW 2020, 3345, 3351).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.6 vom 23.11.2020
Die Bemühungen einiger Länder, die Bundesregierung zur umgehenden „Reparatur“ des Bußgeldkatalogs in der StVO-Novelle vom 28.04.2020 aufzufordern, fanden in der Sitzung des Bundesrats vom 06.11.2020 keine Mehrheit, www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/995/50.html (abgerufen am 23.11.2020). Die Problematik besteht daher fort, ohne dass ein Lösungsansatz ersichtlich ist.